Faire Regeln für Wettspiele

Turnierbedingungen

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Anzuwendende Regeln

Alle Turniere werden gespielt nach:

  • den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV e.V.,
  • den Platzregeln und eventuelle Sonderplatzregeln

des GC Salzgitter/ Liebenburg e.V. Diese werden im Aushang oder der Ausschreibung bekannt gegeben.

Turnieranmeldung

  • Die Anmeldung an Turniere erfolgt über das Internet oder das Sekretariat des Clubs.
  • Die Meldelisten werden mit der Ausschreibung und Angabe des Meldeschlussdatums ausgehängt und im Internet veröffentlicht. Nachmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich. Wird ein Spieler, der verspätet gemeldet hat, von der Spielleitung zum Turnier zugelassen, so nimmt er ohne Einschränkungen am Turnier teil.
  • Ist die Anzahl an Turnierteilnehmern begrenzt, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Es wird eine Warteliste geführt.
  • Startzeiten werden nach Meldeschluss durch Aushang im Clubhaus und durch SMS-Versand, in einigen Fällen zusätzlich im Internet, bekannt gegeben.
  • Bei allen Turnieren sind von Mitgliedern geladene Gäste willkommen. Diese starten unter Entrichtung von Nenngeld und Greenfee außer Konkurrenz, außer auf ausdrücklich als offen ausgeschriebene Turniere.
  • Wenn in einer Einzelausschreibung nicht anderslautend geregelt, werden Wünsche bezüglich der Startzeit und der Zusammensetzung von Spielgruppen durch Teilnehmer nicht berücksichtigt.
  • Die Spielleitung kann von den Regeln zur Zusammensetzung der Spielgruppen abweichen, um den Spielablauf oder Ressourcen (z.B. Carts) zu optimieren.

Startliste

Nach Meldeschluss wird durch die Turnierleitung oder eine von der Turnierspielleitung bestimmte Person eine Startliste erstellt, aus der Folgendes ersichtlich ist:

  • Name und DGV-Spielvorgabe aller Bewerber
  • Spielgruppenzusammenstellung
  • Genaue Startzeiten für alle Bewerber
  • Die Mitglieder der Turnierspielleitung

Teilnehmer

Jeder Teilnehmer an einem Turnier ist verantwortlich für:

  • das Entrichten des Nenngeldes vor Beginn des Turniers (auch bei Nichtteilnahme, falls er seine Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen hat)
  • die Richtigkeit der Eintragungen auf der Zählkarte
  • das genaue Einhalten der Startzeit
  • ein aktuelles Vorgabenstammblatt, das nach Aufforderung vorzulegen ist (falls der Bewerber kein Clubmitglied ist).
  • die Kenntnisnahme der Turnierausschreibung und die über das Turnier betreffenden Bekanntmachungen (insbesondere am Schwarzen Brett).

Zählkarte

  • Die persönliche Zählkarte muss vom Bewerber im Clubsekretariat oder der ausgehängten Stelle abgeholt und nach Beendigung der Runde dort wieder abgegeben werden.
  • Von jedem Spieler, der eine vorgabenwirksame Runde antritt, wird die ehrliche Absicht erwartet, die Runde zu Ende zu spielen und die Zählkarte abzugeben.

Spielleitung

Die Spielleitung ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers. Sie kann im Zuge dieser Aufgabe

  • den Platz ganz oder Teilweise für Nichtspieler am Turniertag sperren
  • über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Turnieren entscheiden
  • Änderungen in der Spielgruppenzusammenstellung vornehmen
  • Alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Ablauf des Turniers ergreifen

Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Teilnehmern durch Unkenntnis der „Rahmenausschreibung und Turnierbedingungen“ entstehen.

Regelentscheidungen durch Spielleitung und Beendigung des Turniers

  • Proteste müssen bis 15 Minuten nach Beendigung des Turniers bei der Spielleitung eingereicht werden.
  • Ein Turnier gilt als beendet, wenn die Ergebnisse durch Aushang bekannt gegeben sind.
  • Die Entscheidung der Spielleitung ist endgültig.

Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)

Bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern im Turnier wird wie folgt entschieden:

  • Bei gleichem Brutto-/ oder Nettoergebnis zweier oder mehrerer Teilnehmer in einem Turnier findet, sofern die Einzelausschreibung des Turnier nichts Anderes regelt, zur Ermittlung der Platzierung ein sogenanntes „Kartenstechen“ Anwendung. Dabei gewinnt derjenige Spieler, der die besseren letzten neun Löcher gespielt hat. Bei weiterem Gleichstand derjenige, der die besseren letzten sechs Löcher hat. Bei weiterem Gleichstand derjenige mit den besseren letzten drei Löchern. Bei weiterem Gleichstand das bessere Ergebnis auf dem letzten Loch. Zuletzt entscheidet das Los.
  • Wenn in der Ausschreibung vermerkt, wird um den ersten Bruttoplatz ein „SuddenDeath“ gespielt. Ein „Sudden Death“ wird über die von der Spielleitung angekündigten Bahnen (z.B. wiederholt Bahn 1, dann 18, dann 1…) ausgetragen, bis der Sieger ermittelt ist.
  • Bei Lochspielen findet im Anschluss an das Turnier ein Stechen nach „Sudden Death“ statt (im Vorgaben-Lochspiel mit Neubeginn der Verteilung des Vorgabenunterschiedes auf die Löcher).

Preise

In clubinternen Turnieren gilt Doppelpreisausschluss (Brutto vor Netto). In allen anderen Turnieren gilt die Ausschreibung.

Sonderwertungen

  • Bei Longest-Drive Ausspielungen gelten nur Bälle, die auf dem Fairway des zu spielenden Loches zum Liegen kommen.
  • Bei Nearest-to-the-Pin Ausspielungen gelten nur Bälle, die mit dem ersten Schlag auf dem Grün liegen. Gemessen wird von der Lochkante bis zum Ballanfang. Ein „Hole in One“ ist „Nearest to the pin“. Bei gleichem Abstand gewinnt der zeitlich frühere Schlag.

Änderungsvorbehalte

Änderungen dieser „Rahmenausschreibung und Turnierbedingungen“ sind der Spielleitung vorbehalten und werden in der Turnierausschreibung präzisiert.

Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)

Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung – Ergänzend zu Regel 1.2a gilt:

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
  • Einen Schläger zu werfen.
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  • Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
Strafe für Verstoß:
Strafe für den 1. Verstoß: Ein Strafschlag
Strafe für den 2. Verstoß: Grundstrafe
Strafe für den 3. Verstoß: Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
  • Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
  • Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
  • Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
  • Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
  • Personen zu gefährden oder zu verletzen
  • Das Betreten der Spielverbotszonen, die mit grünen Köpfen auf den Pfählen gekennzeichnet sind
  • Rauchen auf dem gesamten Golfplatzgelände sofern Rauchverbot besteht
Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.