Miteinander auf dem Platz

Allgemeine Spielordnung

Spielberechtigung
Die Berechtigung zum Spielen auf dem Platz des Golf Club Salzgitter/Liebenburg e.V. setzt die Mitgliedschaft in einem anerkannten in- oder ausländischen Golfclub, die Platzerlaubnis (HCPI 54) sowie die Vorgabenbestätigung des Heimatclubs voraus.
An Turniertagen ist der Platz oder Platzteile gemäß den bekannt gegebenen Sperrzeiten vor, während und nach dem Turnier für nicht am Turnier beteiligte Golfer gesperrt. Sperrzeiten werden in geeigneter Weise an der Platzinformationstafel veröffentlicht. Die Sperrzeit gilt sinngemäß auch für die anschließende Zeit auf den weiteren bespielten Bahnen.

Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen, ausgeschlagene Divots sind zurückzulegen und festzutreten. Eine auf dem Grün verursachte Pitchmarke muss sofort sauber ausgebessert werden. Caddiewagen dürfen nicht über Vorgrüns oder zwischen Grün und Grünbunker gezogen werden.

Beachten Sie immer die Hinweise an der Platzinformationstafel. Grundsätzlich bitten wir Sie um Geduld, wenn Sie auf einen Greenkeeper mit Pflegemaschinen treffen. Bitte spielen Sie erst dann in diese Richtung, wenn Sie vom Greenkeeper ein Signal erhalten haben. Bedenken Sie immer, dass die Pflege zur Erhaltung des Platzes dient und nicht dazu, Sie aufzuhalten oder gar zu stören.

Harken sollen am Bunker mit dem Rechen und dem Stiel auf den Rasen gelegt werden.

Spielen mit zwei oder mehr Bällen ist nicht erwünscht. Solange vom Vorstand nichts anderes bestimmt wird, sind mehr als vier Spieler in einem Spielgruppe grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme: Trainingsgruppen mit unserem Golf Professionell). Die Ahndung bei Verstoß liegt im Ermessen des Vorstandes. Verstößt ein Mitglied gegen diese Bestimmungen, kann es mit sofortiger Wirkung vom Platz verwiesen werden.

Das Spielen mit Driving-Range-Bällen auf dem Platz ist streng verboten und führt zu sofortigem Spielverbot und wird grundsätzlich mit einer Platzsperre von einem Monat geahndet.
Sollte eine Spielgruppe ihre Position nicht halten können (mehr als eine Spielbahn davor frei), so muss der nachfolgenden Spielgruppe unaufgefordert ein Zeichen zum Durchspielen gegeben werden. Für die nachfolgende Spielgruppe besteht Durchspielpflicht. Durch eine Abweichung von der vorgesehenen Reihenfolge der Bahnen (1-18) verwirkt der Spieler sein Spielrecht. Sobald er folgende Spielgruppen behindert, muss er diese sofort und unaufgefordert durchspielen lassen.
Bei Probeschlägen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Probeschläge auf den Abschlägen sind zu unterlassen.
Den Anordnungen der Platzaufsicht (Spielführer, Spielleitung, Marschall, Greenkeeper oder Golflehrer) ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen obliegt es der Platzaufsicht, die Spieler des Platzes zu verweisen.
Spieler aller Vorgabenklassen können beliebig viele RPR (Registrierte Privatrunden) spielen. Spieler aller Vorgabenklasse können sich gegenseitig zählen. Der Bewerber muss sich vorher im Clubsekretariat registrieren lassen und 5,00 € Nenngeld bezahlen. Die Zählkarte ist nach der Runde unverzüglich im Sekretariat einzureichen. Ist das Sekretariat nicht geöffnet, muss die Zählkarte in den Clubbriefkasten geworfen werden. Für RPR gelten die Regularien des DGV-Vorgabensystems (siehe separate Dauerausschreibung).

Auf dem Platz ist eine dem Golfsport angemessene Kleidung zu tragen.

Um allen Golfspielern ein ungehindertes Spielen zu ermöglichen, wird um ein zügiges Spielen gebeten. Spielverzögerungen sind zu unterlassen. In Turnieren ist die angegebene Richtzeit auf der Scorekarte immer zu überprüfen, ob man noch im Zeitfenster ist.

Bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten kann der Vorstand befristete Platzsperren verhängen. Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
  • Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
  • Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
  • Personen zu gefährden oder zu verletzen
  • Das Betreten der Spielverbotszonen, die mit grünen Köpfen auf den Pfählen gekennzeichnet sind
  • Rauchen auf dem gesamten Golfplatzgelände, sofern Rauchverbot besteht

 

Wir wünschen unseren Mitgliedern und Gästen ein schönes Spiel auf unserer Anlage.

Notfallrufnummer: 112, Sekretariat: 05341 373 76, Gastronomie: 015126152850. Ein Defibrillator befindet sich im Keller der Clubgastronomie, im Gang zu den Sanitärräumen.

Platzinfo

Platz:geöffnet
Grüns:Sommergrüns
Carts:erlaubt
Trolleys:erlaubt
Gastro:bitte anrufen